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Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren

Das Inkassobüro Marco Ormanns ist Ihr starker Partner im gerichtlichen Mahnverfahren. Durch langjähriges Know-how, juristisch umfassende Kompetenz erhalten Sie eine schnelle fallbezogene Abwicklung Ihrer gerichtlichen Mahnverfahren. Das Inkassobüro Marco Ormanns ist gemäß § 79 II Nr. 4 ZPO für die Prozessvertretung im gerichtlichen Mahnverfahren bis zur Abgabe an das Streitgericht zugelassen. Nach Abschluss des Inkasso - Verfahrens leiten wir in Abstimmung mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren ein und beantragen bei zuständigen Mahngericht den notwendigen Mahnbescheid. Viele unserer Mitbewerber geben die Forderungssache nach Abschluss des außergerichtlichen Inkasso - Verfahrens an eine Vertragsanwaltskanzlei ab. Im Gegensatz zu unseren Tarifen orientiert sich die anwaltliche Tätigkeit im gerichtlichen Mahnverfahren am Streitwert. Bei Fruchtlosigkeit oder Insolvenz des Gegners bleiben Sie in der Regel auf diesen Verfahrenskosten sitzen. Durch unser innovativen Tarifangebote sind Sie in allen Phasen des Verfahrens optimal abgesichert. Gerade bei hohen Forderungen und regelmäßigen Forderungsvolumen sparen Sie bares Geld. Nach Erhalt des Vollstreckungsbescheides leiten wir in Abstimmung mit Ihnen die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner ein. Bei fruchtbarem Verlauf des Zwangsvollstreckungsverfahrens erhalten Sie 100% Ihrer Hauptforderung ausgezahlt. Streitiges gerichtliches Verfahren Für die Prozessvertretung im streitigen Verfahren (nach Widerspruch gegen Mahnbescheid / Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid) arbeiten wir Hand in Hand mit hochqualifizierten Rechtsanwälten zusammen, die Ihnen eine schnelle fallbezogene Abwicklung im Streitverfahren garantieren.